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„Junkerland in Bauernhand“

Der zu DDR-Zeiten in den fünfziger Jahren entstandene Politslogan „Junkerland in Bauernhand“, der nach Kriegsende in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) mit der konsequenten Enteignung der entsprechenden Ländereien ehemaliger Gutsbesitzer im Rahmen der Bodenreform einherging, hatte einen historischen Bezug.

Gutshof 1970 mit einem Skoda S100
Gutshof um 1970

Die für die Uckermark, Mecklenburg und Pommern typischen Gutswirtschaften hatten sich auch wie die übrigen Gutshöfe im ostelbischen Raum im 16.Jhdt herausgebildet. Nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges konnte der Adel seinen Landbesitz stetig erweitern. Während westlich der Elbe die Gutsbesitzer ihr Land an Bauern gegen Zins verpachteten, setzte man ostelbisch auf eine stetige Vermehrung der landwirtschaftlichen Nutzungsfläche zur Steigerung der Eigenproduktion, insbesondere der Getreidewirtschaft.

 

Brachliegendes und „wüstes“ Bauernland wurde konsequent in landwirtschaftliches Gutsland umgewandelt. Die wirtschaftlichen Erfolge und die stark gestiegene Finanzkraft (Vergabe von Darlehen) bewirkten ein größeres Mitspracherecht der Gutsherren auf Ebene der Landesherren. Die Folge war das Festschreiben der Gutsherrenrechte gegenüber den Bauern. Bis 1800 verloren fast alle Bauern aufgrund tatsächlicher oder angeblicher Rechtsansprüche oder wegen Schulden ihr Land. Bauern wurden zur Arbeit auf dem Gut verpflichtet. Sie wurden Gutsuntertanen, unterlagen der Polizeigewalt und der niederen Gerichtsbarkeit des Gutsherrn. Reisen, Umzug und Heirat bedurften der Zustimmung durch den jeweiligen Gutsherrn. Die Entlohnung erfolgte im Gegensatz zu Städten und Industrieregionen überwiegend in Naturalien. 

 

Der Gutsherr hatte allerdings auch die Pflicht Bauern im Krankheitsfall und im Alter zu versorgen. Es bestand demnach ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen Dorfbewohnern und Gutsherr.

 

Auch im kirchlichen Bereich konnte der Gutsherr erheblichen Einfluss ausüben. Er besaß das Patronatsrecht. So hatte er erhebliches Mitspracherecht bei der Übernahme des Pfarramtes durch einen neuen Pfarrer oder Pastor, sowie Ehrenrecht auf einen besonderen Sitzplatz und Begräbnis in der Kirche.

 

Innerhalb der Diener- und Knechtschaft gab es eine klare Hierarchie angefangen vom Inspektor des Gutes bis zum einfachen Hilfsknecht. Zwar wurde 1807 die Leibeigenschaft der Bauern in Preußen aufgehoben, aber die Bauern konnten mit der Finanzpotenz der Gutsherren nicht mithalten und wurden systematisch zurückgedrängt. Zwischen 1816 und 1859 erreichten die Rittergüter im ostelbischen Raum ihre größte Ausdehnung.

 

Der Stand der „Junker“ hatte einen maßgeblichen Einfluss auf die konservative Politik Preußens und damit auf das gesamte deutsche Kaiserreich. Das Deutsche Reich, um 19hundert eine der schnell wachsenden europäischen Industrienationen, wurde weiterhin durch landwirtschaftlich geprägte Adelsstände regiert. Mit Gründung der Weimarer Republik erloschen alle Adelsprivilegien aus der Kaiserzeit. Einer der Gründe für die äußerst kritische bis feindselige Haltung zahlreicher Gutsherren gegenüber der Weimarer Republik.  

 

Quelle:

www.hdg.de

www.wissenschaft.de

www.mdr.de (Schwerpunkte)
www.pommersches-landesmuseum.de

Bilder: Johannes Krzeslack, Nieder-Olm